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INFO
ERSTGESPRÄCH
Im Rahmen des Erstgesprächs werden das persönliche Kennenlernen und die Klärung Ihrer Vorstellungen bzw. meines Angebotes möglich. Außerdem werden organisatorische Rahmenbedingungen, wie etwa die Frequenz der Behandlungstermine und das Honorar, etc. geklärt. Förderliche Entwicklungsprozesse können nur auf Basis einer vertrauensvollen Beziehung entstehen - dass Sie sich in der gemeinsamen Arbeit mit mir wohl fühlen, ist daher entscheidend. Das Erstgespräch soll auch diesbezüglich Klärung ermöglichen.
IN WELCHEN ABSTÄNDEN FINDET PSYCHOTHERAPIE STATT?
Die Therapieabstände werden an den individuellen Bedarf angepasst. Es hat sich bewährt, zu Beginn einer Psychotherapie die Termine in einem kürzeren Abstand (wöchentlich oder vierzehntägig) festzusetzen. Größere Intervalle sind oft im weiteren Verlauf einer Psychotherapie bzw. gegen Therapieende sinnvoll.
HONORAR
Ich bin Wahlpsychotherapeutin in NÖ und Wien und biete daher keine vollfinanzierten Kassenplätze an. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer (Kosten-)Teilrefundierung, je nach Sozialversicherungsträger, zwischen etwa € 33,- und € 50,-. Zusatzversicherungen erstatten ebenfalls Teile der Therapiekosten. Es ist selbstverständlich auch möglich Psychotherapie "anonym" als Selbstzahler*in ohne Kassenzuschüsse in Anspruch zu nehmen.
VERSCHWIEGENHEIT
Im Rahmen meiner therapeutischen Tätigkeit bin ich als Psychotherapeutin an eine gesetzlich verankerte Schweigepflicht gebunden. Details siehe Psychotherapiegesetz.
ABSAGEREGELUNG
Da ich die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviere, gelten vereinbarte Termine als verbindlich.
Bis 48 Stunden vor dem Termin ist eine kostefreie Absage ohne Angabe von Gründen möglich. Ich ersuche Sie um Verständnis, dass bei nicht zeitgerechter Absage das Honorar unabhängig vom Grund der Verhinderung in Rechnung gestellt wird (AGB § 1168 Abs. 1 Satz 1).
KONTAKT
Die Terminvereinbarung für ein unverbindliches Erstgespräch kann telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen.
Zum Kontaktformular
WIE UNTERSCHEIDET SICH DIE TÄTIGKEIT VON PYSCHOTHERAPEUT*INNEN PSYCHIATER*INNEN UND PSYCHOLOG*INNEN
In Österreich diagnostizieren und behandeln drei Berufsgruppen psychische Erkrankungen. Es gibt Überschneidungen, aber auch Unterschiede in den Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereichen. Alle drei Berufsgruppen sind durch das jeweilige Berufsgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung:
• Psychotherapeut*innen haben die Ausbildung gem. Österr. Psychotherapiegesetz absolviert und sind für psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung zuständig. Die angewandten Methoden sind von der jeweiligen Therapierichtung abhängig. „Gemeinsam ist allen Psychotherapierichtungen – im Unterschied zur ärztlichen Behandlung und klinisch-psychologischen Behandlung – die Bearbeitung von seelischen Erkrankungen unter Einbeziehung des lebensgeschichtlichen Hintergrundes der Patient*in und der sie schädigenden Umwelteinflüsse. Die daraus resultierenden krankmachenden Einstellungen, Beziehungsmuster und Verhaltensweisen werden in der psychotherapeutischen Beziehung bearbeitbar gemacht und zur Veränderung gebracht.“ (ÖBVP)
• Fachärzt*innen für Psychiatrie (Psychiater*innen) sind ÄrztInnen, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert haben. Sie führen Diagnosegespräche, sind für die medizinische Abklärung zuständig und verordnen ggf. Medikamente, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sie überprüfen. Rechtsgrundlage ist das Ärztegesetz.
• Psycholog*innen haben das Studium der Psychologie abgeschlossen. Sie können im Gesundheitsbereich, aber auch in anderen Berufsfeldern tätig werden, wie etwa in der (Markt-)forschung, der Wirtschaft oder im Bereich der Verkehrspsychologie. Zur selbständigen Untersuchung psychisch kranker Menschen sind nur Psycholog*innen berechtigt, die die Zusatzausbildung zum/r Klinischen Psycholog*in abgeschlossen haben. Diese befassen sich vor allem mit der Diagnostik von Erkrankungen und der Erstellung von Befunden und Gutachten mittels psychologischer Untersuchungsverfahren. Rechtsgrundlage ist das Psycholog*innengesetz.
NOTFALL-KONTAKTE
Frauenhelpline: 0800 222 555 (rund um die Uhr)
NÖ-Frauentelefon: 0800 800 810
Männernotruf: 0800 246 247 (rund um die Uhr)
Rat auf Draht: 147
Telefonseelsorge: 142
Ö3 Kummernummer: 116 123
Drogenhotline: 01 4000 53799
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